So
wie jedes Geschäft braucht auch die Anmietung einer Ferienwohnung
detaillierte Regeln. Schon vor der Reservierung einer Ferienwohnung
können Sie bei uns das sog. "Kleingedruckte", also die
Vertragsbedingungen nachlesen - es sind die branchenüblichen
Regelungen; Also nichts, was Sie irgendwie benachteiligt
1)
Alle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (Abschluss, Änderung,
Rücktritt, Umbuchung) bedürfen der Schriftform. (z.B. E-Mail,)
1a) ab 2009 werden Änderung,
Rücktritt, Umbuchung vom Gast erst gültig wenn diese von dem Vermieter bestätigt worden sind.
2)
Eine Anzahlung (im Normalfall) 100
Euro ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der
Rechnung/Buchungsbestägigung fällig, die Restzahlung bis spätestens 4
Wochen vor
Mietbeginn durch Überweisung. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein
und ist auch eine Zahlungserinnerung erfolglos, so ist der Vermieter
berechtigt, das Haus anderweitig zu vermieten.
3)Tritt
der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende
Stornogebühren fällig:
(ohne Endreinigung)
| bei
Rücktritt | Stornogebühr
|
| bis 90 Tage vor Mietbeginn | 25
Euro
|
| 89
- 8 Tage vor Mietbeginn | 75%
vom Mietpreis
|
| innerhalb einer Woche vor
Mietbeginn | 100% vom
Mietpreis
|
Bei vorzeitiger
Abreise besteht kein Anspruch auf Teilrückzahlung.
Der
Abschluss einer
Reiserücktrittversicherung ist zu empfehlen.
4) Im Mietpreis enthalten sind die Verbrauchskosten
für Energie,
Wasser und Endreinigung.
5)
Bei Ankunft des Mieters ist der Kurbeitrag bar
an den Hausverwalter zu entrichten.
6) Die Wohnungs-
und Schlüsselübergabe erfolgt zwischen 16 Uhr und 18 Uhr.
Bitte
melden Sie sich wenn möglich telefonisch vor der Anreise beim
Hausverwalter und sprechen die Ankunftzeit ab. So vermeiden Sie
Wartezeiten. Die Telefonnummer steht auf der
Auftragbestätigung.
Die Abreise hat
bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen
7)
Bettwäsche und Handtücher können bei dem
Hausverwalter bestellt werden
und wird bei Anreise bar abgerechnet.
Es ist eine Kaution von
10 Euro fällig.
8)
Der Mieter kann neben der Ferienwohnung auch eine Terrasse mit
Gartenmöbeln nutzen.
9) Die Ferienwohnung
nebst Inventar und
die zum
Haus gehörenden
Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter trägt aus
hygienischen Gründen dafür Sorge,
dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. Dem Hausverwalter
ist
während der Mietzeit Zutritt zur Ferienwohnung zu gewähren. Die
Reinigung der Ferienwohnung ist während der Mietzeit vom Mieter selbst
vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu
übergeben. Nicht abgespültes / abgetrocknetes Geschirr wird
mit 10 Euro in Rechnung gestellt.
10) Der Vermieter
/ Hausverwalter darf
nur den im
Mietvertrag
aufgeführten Personenzahl
Unterkunft gewähren. Minderjährigen Personen wird nur in Begleitung
Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere sind nur nach Absprache
gestattet. Eine Untervermietung der
Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht gestattet!
11) Es
besteht keine Haftung für
Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
12)
Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit
in der Wohnung durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an die
Hausverwalterin zu melden und zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet
alles Zumutbare zu tun, um einen Mangel (Schadenminderungspflicht) zu
beheben. Der Mieter haftet auch bei
leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden, die durch
seine mitreisenden Personen verursacht worden sind.
13) Die Nutzung des höhenverstellbaren Bettes geschieht auf eigene Gefahr.
Das
Höhenverstellung ist sehr leistungstark. Bei unsachgemäßer
Handhabung keine Haftung durch den Eigentümer. Kinder nicht mit
der Fernbedienung spielen lassen. Sollten bei der Nutzung Fehler oder
Defekte festgestellt werden, ist umgehend der Eigentümer zu
informieren. Eine weitere Nutzung ist dann nur nach Freigabe
erlaubt.
14) Der Winterdienst obliegt
dem Mieter. Nach Absprache kann der Service vom Eigentümer oder
einer beauftragten Person übernommen werden.
15) Sollte eine Bestimmung ungütig werden, behalten
die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
16) Als
Gerichtsstand ist Minden vereinbart..
17)2012 muss mit Bauarbeiten am Strand und am Kormoranweg gerechnet werden.
Uwe &
Gundula Priesmeyer
Hardenbergstr. 10
32479 Hille
Stand: 11.11.2011